Der Schlüsseldienst beschädigt die Tür – wer zahlt?
Eine Beschädigung der Tür bei einer Türöffnung durch einen seriösen Schlüsseldienst kommt relativ selten vor. Bei schwarzen Schafen mit schlecht ausgebildetem Personal erlebt man dies jedoch häufiger. Da werden unelegant Türen aufgebrochen, wo man auch elegant ohne Türschaden die Tür hätte öffnen können. Wer übernimmt in solchen Fällen die Kosten einer beschädigten Tür?
Fachgerechte Türöffnung oder Stümperarbeit
Wenn die Türöffnung durch den Schlüsseldienst fachgerecht war und notwendig als letzte Maßnahme, weil es anders nicht möglich war, muss der Auftraggeber den Schaden bezahlen. Leistet der Schlüsseldienst aber Murks, weil man auch hätte die Tür leicht ohne Beschädigung öffnen können, muss der Schlüsseldienst den Schaden bezahlen. Dies ist bei schlecht ausgebildeten Schlüsseldiensten gelegentlich der Fall, weil mit Hilfskräften gearbeitet wird, die nur über unzureichende Kenntnisse haben.
Beim Auftrag schon auf zerstörungsfreie Öffnung bestehen
Bei der Erteilung des Auftrags sollte man schon auf eine zerstörungsfreie Öffnung bestehen. Weder Tür noch Zarge noch Schloss sollten zerstört werden. Sollte sich bei der Begutachtung durch den Schlüsseldienst vor Ort herausstellen, dass doch eine Zerstörung notwendig wird, muss es erst zu einer Vertragsänderung und dem Einverständnis mit einer Zerstörung kommen.
Vermieter muss ggf. für Türbeschädigung haften
Grundsätzlich muss ein Vermieter für eine gebrauchsfähige Überlassung der Mietsache sorgen. Dazu gehören auch funktionierende Türen. Bricht jetzt z.B. ein Schlüssel im Schloss ab oder ist das Schloss nicht mehr funktionstüchtig, muss der Vermieter dafür Sorge tragen, dass man die Tür wieder benutzen kann und auch die Wohnung wieder betreten kann. Allerdings trifft den Mieter zunächst eine Schadenminderungspflicht: Man zunächst den Vermieter anrufen und ggf. nach Nachschlüsseln fragen. Führt das alles nicht zum Erfolg und die Tür muss aufgebrochen werden, ist der Vermieter für die Kosten verantwortlich, wenn man ein fachmännisches Unternehmen beauftragt hat und die Zerstörung von Türblatt, Rahmen oder Schloss im Rahmen fachmännischer Arbeit notwendig war.
Versicherung kann Kosten des Schlüsseldiensts übernehmen
Wer eine Hausratversicherung und/oder Privathaftpflichtversicherung hat, sollte prüfen, ob diese ggf. leisten, wenn im Rahmen einer fachmännischen Türöffnung eine Beschädigung an der Tür aufgetreten ist. So kann z.B. die Haftpflichtversicherung für Schäden an fremden Türen (Wohnung vom Freund, Firma, Vereinsheim etc.) eintreten und die Hausratversicherung für Schäden an der eigenen Wohnungstür. Allerdings muss man dies von Police zu Police prüfen, da einige Versicherungen solche Fälle ausschließen und andere dies beinhalten.
Wichtig: Schaden muss fachmännisch erforderlich sein
Wichtig ist: Ein Schaden wird immer nur dann ersetzt, wenn dieser trotz fachmännischer Arbeit erfolgt ist. Hätte ein gut ausgebildeter Schlüsseldienstfachmann die Tür auch ohne Beschädigung öffnen können, zahlt keine Versicherung und auch kein Vermieter einen Schaden an der Tür.
Schlüsselverlust nicht mitversichert
Wer den Schlüssel für seine private Wohnung verliert und deswegen die Tür aufbrechen lassen muss, geht bei der Versicherung i.d.R. leer aus, da nahezu alle Versicherungen solche Schäden in den Bedingungen ausschließen.
Grundregel: Wer den Schlüsseldienst anruft, zahlt
Grundsätzlich gilt: Wer den Schlüsseldienst beauftragt, zahlt auch den Schlüsseldienst und damit auch den Schaden, den dieser ggf. verursacht. Das gilt aber nur, wenn fachmännisch gearbeitet wird, was seriöse Schlüsseldienste tun. Eine sonst im Recht übliche Regel „Wer den Schaden verursacht, zahlt ihn auch“ gilt beim Schlüsseldienst nicht, weil der Auftraggeber ja ausdrücklich die Türöffnung, ggf. auch unter Beschädigung, beauftragt hat.
Schlüsseldienst haftet bei nachweislich fahrlässigem Handeln
Der Schlüsseldienst haftet allerdings für Schäden durch nachweislich fahrlässiges Handeln. Wer Türen aushebelt und beschädigt, obwohl man auch hätte schadenfrei die Tür öffnen können, muss auch für die Beschädigung haften. Garantiert der Schlüsseldienst eine beschädigungsfreie Öffnung, so muss er für Beschädigungen haften. Nur: Kein Schlüsseldienst kann aus der Entfernung sicher abschätzen, wie schnell und mit welchen Methoden eine Tür geöffnet werden kann. Hier kann immer nur eine Ersteinschätzung nach der telefonischen Schilderung vorgenommen werden. Vor Ort kann die Lage dann realistisch eingeschätzt werden.